Reichsgesetzblatt für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder

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Kaiserlich-Königliche Hof- und Staatsdruckerei, 1886 - Austria
 

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Popular passages

Page 328 - Knallerbsen werden unter folgenden Bedingungen befördert : 1. Dieselben sind höchstens zu je 1000 Stück, welche im Ganzen nicht mehr als 0-5 Gramm Knallsilber enthalten dürfen, in mit Papier umhüllte Pappschachteln zwischen Sagemehl zu verpacken.
Page 278 - Landstnrmpflicht. — § 4. Der Landsturm darf nur in dem Falle und für die Dauer einer kriegerischen Bedrohung oder eines ausgebrochenen Krieges zum Dienste aufgeboten werden. Die Aufbietung des Landsturmes geschieht auf Befehl des Kaisers, nach Vernehmung des Ministerrates, im Wege des Ministers für Landesverteidigung, in jenem Umfange, als es die Interessen der Landesverteidigung erfordern. -Die Verwendung des aufgebotenen Landsturmes erfolgt nach Massgabe des Bedarfes durch den vom Kaiser bezeichneten...
Page 328 - Pakete auch bei Erschütterungen ausgeschlossen ist. 3. Die Behälter müssen neben der Angabe des Inhalts die deutliche Bezeichnung des Absenders und der Fabrik tragen. 4. Jeder...
Page 106 - Geheimmittelverkaufes in § 1. al. 2 der Verordnung der Ministerien des Innern und des Handels vom 17. September 1883, RG Bl. Nr. 152...
Page 111 - ... weitergehenden Abgaben oder Bedingungen irgend welcher Art unterworfen werden sollen, als diejenigen unterworfen sind, welche in Siam erzeugte gebrannte geistige Getränke, Bier oder Wein verkaufen. Die siamesische Regierung verpflichtet sich, den Detailverkauf von gebrannten geistigen Getränken, Bier oder Wein, fremden Ursprungs, wenn dieselben nicht als gesundheitsschädlich befunden worden sind, auf keine Weise zu hindern. Artikel V. Die Angehörigen der österreichisch-ungarischen Monarchie...
Page 328 - Bucher'sche Feuerlöschdosen in blechernen Hülsen werden nur in höchstens 10 Kilogramm enthaltenden Kistchen, welche inwendig mit Papier...
Page 321 - Mit Zustimmung beider Häuser des Reichsrathes finde Ich anzuordnen wie folgt: Artikel I.
Page 290 - Fortgangsclasse bezeichnet worden ist, und b) wenn sie, beziehungsweise die zu ihrer Erhaltung Verpflichteten, wahrhaft dürftig, das ist, in den Vermögensverhältnissen so beschränkt sind, dass ihnen die Bestreitung des Schulgeldes nicht ohne empfindliche Entbehrungen möglich sein würde. 7. Die Entrichtung des Schulgeldes kann bis auf weiteres auch zur Hälfte nachgesehen werden. Als Bedingung für eine solche Nachsicht gilt...
Page 186 - Ansuchen wird entweder brieflich oder telegraphisch auf Kosten des Absenders übermittelt. Letzterer hat dafür zu entrichten: 1° Wenn das Ansuchen auf brieflichem Wege übermittelt wird, die Taxe für einen einfachen recommandirten Brief; 2° im Falle der telegraphischen Uebermittlung, die Taxe für ein Telegramm nach dem gewöhnlichen Tarife.
Page 287 - Revisionen vorzunehmen und hiebei auch darauf zu achten, ob der Verkäufer sich in den Schranken seiner Ermächtigung halte und die vorstehenden Vorschriften genau beobachte. 8. In Würdigung der in Fiebergegenden des Küstenlandes und Dalmatiens herrschenden besonderen Verhältnisse werden die kk Statthaltereien in Triest und Zara ermächtigt, vertrauenswürdigen Geschäftsleuten zu gestatten, aus Apotheken bezogenes Chininsulfat, das in den Apotheken in Dosen von 0'5 und von l'O Gramm abgetheilt...

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